Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten des Mieters:

 

  • Die Hüpfburgen dürfen  nicht ohne instruierte Aufsichtspersonen und entsprechende Technik betrieben werden!                                                                             
  • Der Mieter stellt sicher, dass am Aktionsort der Aufbau, sowohl die Zufahrt mit großem Transporter für den Auf- und Abbau (Be- und Entladen) möglich ist. 
  • Kein Transport über Stufen/Treppen / Die Anlieferung erfolgt ebenerdig. Der Zugang zur Aktionsfläche muss barrierefrei, befestigt, tragfähig und befahrbar sein.
  • Der Mieter hat evtl. Aufstellungsgenehmigungen selbst einzuholen.
  • Der Mieter stellt Stromanschlüsse direkt am Aktionsstand (max. 5m Entfernung).  
  • Evtl. anfallende GEMA- Gebühren trägt der Mieter.
  • Der Mieter ist nicht zur Minderung des Mietzinses berechtigt.
  • Bei einer vom Ordnungsamt verlangten TüV Abnahme vor Ort trägt der Veranstalter/ Mieter diese Mehrkosten.
  • Der Mieter/ Veranstalter stellt qualifizierte Helfer für den Auf- und Abbau,

 

Zahlungsbedingungen:  

 

  • Rechnungsbeträge sind bei Abholung der Gegenstände in bar oder per Scheck fällig.
  • Nach Absprache kann die Bezahlung auch per Überweisung (auf Rechnung) erfolgen. Die Überweisung ist innerhalb 10   Tage nach
    Rechnungseingang fällig.

 

 

 

Angebote:

 

  • Mündliche, schriftliche und telefonische Angebote sind im gesetzlichen Sinne freibleibend.

 

 

 

Aufträge:

 

  • Aufträge und Bestätigungen können schriftlich erteilt werden. Mit Eingang der unterschriebenen Auftragsbestätigung durch den Mieter wird diesem die Reservierung der Mietgegenstände zu seinem gewünschten Termin zugesichert.
  • Zu Werbezwecken werden bei unseren Veranstaltungen Film- und Fotoaufnahmen angefertigt. Mit Vertragsabschluss gibt der Auftraggeber seine Einwilligung zur Speicherung, für Werbemaßnahmen und Veröffentlichung der Aufnahmen.

 

 

 

Rücktritt:                                      

 

Bei Rücktritt vom Vertrag werden

 

– 14 bis 7 Tage vor der Veranstaltung 50% der Vertragssumme

 

– 6 Tag bis Veranstaltungsbeginn 60% der Vertragssumme

 

– am Veranstaltungstag + Eintreffen am Veranstaltungsort 100% der Vertragssumme

 

 in Rechnung gestellt.

 

 

 

Haftung:                                       

 

  • Der Mieter ist nach der Übernahme der Mietgegenstände in vollem Umfang für diese verantwortlich. Er haftet während der Mietdauer für Verlust, Schäden oder Unfälle. Bei Beschädigungen werden die Reparaturkosten/ bei Verlust der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
  • Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand während der Mietzeit ordnungsgemäß und    
    pfleglich zu behandeln; (z.B. Maschinenanleitung o.a.), so verpflichtet sich der Mieter, den Mietgegenstand ausschließlich
    gemäß Bedienungsanleitung zum ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache einzusetzen und
    ausschließlich durch Personal bedienen zu lassen, die einen ordnungsgemäßen Gebrauch der
    Mietsache sicherstellen können.
  • Bei der Bereitstellung von Geräten, erhebt der Vermieter eine vom Kunden zu hinterlegende Kaution in jeweils 
    angemessener Höhe. Die Kaution ist bei mangelfreier Rückgabe der Geräte zurückzuerstatten. Im Falle mangelhafter oder nicht erfolgender Rückgabe der Geräte behält der Vermieter diese in Anrechnung auf dadurch entstehende Ansprüche ganz oder teilweise ein. Eventuelle Nachberechnungen sind möglich.
  • Der Vermieter haftet nicht für Ausfälle oder Folgeschäden, die durch das Nichtstattfinden oder das nicht richtig 
    funktionieren von Veranstaltungen oder Geräten verschuldet wurden.
  • Bei fernmündlich aufgegebenen Daten oder Änderungen übernimmt unser Unternehmen keine Haftung für die Richtigkeit der übertragenen Daten. Unser Unternehmen ist berechtigt, die Daten unserer Kunden in einer Datenbank zu sammeln, zu speichern und Sie im Rahmen unseres Unternehmens beliebig zu nutzen.
  • Existieren mehrere Verträge/Aufträge/Bestellungen, dann hat dieser Vertag hier den höchsten Rang gegenüber allen anderen Verträgen. Evtl. anders lautende Einkaufsbedingungen des Auftraggebers finden somit auf diesen Vertrag keine Anwendung. 

 

 

 



 

Aufbauanleitung Hüpfburg:

  • Aufstellfläche auf spitze Gegenstände prüfen und diese gegebenenfalls entfernen
  • Unterlegplanen ausbreiten 
  • Hüpfburg drauflegen und auseinanderrollen. 
  • Die Lufteinfüllschläuche mit den Gebläsen verbinden,  
  • Die Hüpfburg mit Seilen gegen Umfallen, bzw. Verrutschen sichern. 
  • Die Gebläse an eine 220V/16A Steckdose anschließen darauf achten das alle Reißverschlüsse geschlossen sind und während des gesamten Hüpfburg - Betriebs das Gebläse laufen lassen.
  • Möglichst einen Teppich oder eine Matte vor die Hüpfburg legen, damit die Kinder sich die Schuhe ausziehen können. 
  • Bei Regen, Luft aus der Hüpfburg ablassen und mit Plane abdecken, dazu kann man auch die Unterlegplane nutzen indem man die Hüpfburg einmal hälftig übereinanderschlägt. 
  • Falls der Regen zu spät bemerkt wird: Hüpfburg weiterlaufen lassen, damit das Wasser nicht in den Innenbereich fließt - anschließend Hüpfburg trocken wischen. 
  • Bei Wind darf die Hüpfburg aus Sicherheitsgründen nicht betrieben werden. 


Abbauanleitung Hüpfburg:

  • Überprüfen ob noch Partyreste auf der Hüpfburg sind.
  • Luft aus der Hüpfburg lassen, dazu die Hüpfburg von Gebläsen trennen, weiterhin alle verdeckten Reißverschlüsse öffnen. 
  • Jetzt die Hüpfburg 2 mal überschlagen (1/3 bzw. Transportsacklänge) und zwar so, dass die Lufteinfüllschläuche frei liegen. In Richtung Lufteinfüllschläuche die Hüpfburg eng zusammenrollen, am Besten ein Mann drückt dabei mit den Füßen die Luft direkt vor dem Rollendem weg. Je mehr Luft noch in der Hüpfburg ist umso dicker wird die Rolle, es lohnt sich also gleich beim 1. Mal die Luft richtig rauszudrücken um sich einen 2. Anlauf zu sparen. 
  • Anschließend mit einem Gurtband die Hüpfburg zusammenbinden. 

Betriebsanleitung für die Hüpfburg:

  • Die ständige Aufsicht durch eine geeignete Person muß gewährleistet sein.
  • Schuhe ausziehen lassen, kein Essen, Getränke, Eis und spitze Gegenstände
  • Hüpfburg gegen Umfallen und Wegrutschen sichern (Erdnägel oder Seile)
  • Zum Schutz der Unterseite (Abrieb, Verschmutzung) immer Plane unterlegen.
  • Die Hüpfburg nur auf ebenen Untergrund aufstellen. 
  • Der Betrieb ist bei starkem Regen und Wind (WS4) nicht möglich, unbedingt Luft ablassen.
  • Die Anzahl der Kinder je nach Größe und Alter begrenzen.
  • Überbelastung durch Erwachsene unbedingt vermeiden (Die Nähte der Hüpfburg platzen bei Überlastung)