Pflichten des Mieters:
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Die Hüpfburgen dürfen nicht ohne
instruierte Aufsichtspersonen und entsprechende Technik betrieben
werden!
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Der Mieter stellt sicher, dass am Aktionsort der
Aufbau, sowohl die Zufahrt mit großem Transporter für den Auf- und Abbau (Be- und Entladen) möglich ist.
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Kein Transport über Stufen/Treppen / Die
Anlieferung erfolgt ebenerdig. Der Zugang zur Aktionsfläche muss barrierefrei, befestigt, tragfähig und befahrbar sein.
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Der Mieter hat evtl. Aufstellungsgenehmigungen
selbst einzuholen.
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Der Mieter stellt Stromanschlüsse direkt am
Aktionsstand (max. 5m Entfernung).
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Evtl. anfallende GEMA- Gebühren trägt der
Mieter.
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Der Mieter ist nicht zur Minderung des
Mietzinses berechtigt.
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Bei einer vom Ordnungsamt verlangten TüV Abnahme
vor Ort trägt der Veranstalter/ Mieter diese Mehrkosten.
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Der Mieter/ Veranstalter stellt qualifizierte
Helfer für den Auf- und Abbau,
Zahlungsbedingungen:
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Rechnungsbeträge sind bei Abholung der
Gegenstände in bar oder per Scheck fällig.
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Nach Absprache kann die Bezahlung auch per
Überweisung (auf Rechnung) erfolgen. Die Überweisung ist innerhalb 10 Tage nach
Rechnungseingang fällig.
Angebote:
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Mündliche, schriftliche und telefonische
Angebote sind im gesetzlichen Sinne freibleibend.
Aufträge:
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Aufträge und Bestätigungen können schriftlich
erteilt werden. Mit Eingang der unterschriebenen Auftragsbestätigung durch den Mieter wird diesem die Reservierung der Mietgegenstände zu seinem gewünschten Termin zugesichert.
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Zu Werbezwecken werden bei unseren
Veranstaltungen Film- und Fotoaufnahmen angefertigt. Mit Vertragsabschluss gibt der Auftraggeber seine Einwilligung zur Speicherung, für Werbemaßnahmen und Veröffentlichung der
Aufnahmen.
Rücktritt:
Bei Rücktritt vom Vertrag werden
– 14 bis 7 Tage vor der Veranstaltung 50% der
Vertragssumme
– 6 Tag bis Veranstaltungsbeginn 60% der
Vertragssumme
– am Veranstaltungstag + Eintreffen am
Veranstaltungsort 100% der Vertragssumme
in Rechnung gestellt.
Haftung:
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Der Mieter ist nach der Übernahme der
Mietgegenstände in vollem Umfang für diese verantwortlich. Er haftet während der Mietdauer für Verlust, Schäden oder Unfälle. Bei Beschädigungen werden die Reparaturkosten/ bei Verlust der
Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
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Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand
während der Mietzeit ordnungsgemäß und
pfleglich zu behandeln; (z.B. Maschinenanleitung o.a.), so verpflichtet sich der Mieter, den Mietgegenstand ausschließlich
gemäß Bedienungsanleitung zum ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache einzusetzen und
ausschließlich durch Personal bedienen zu lassen, die einen ordnungsgemäßen Gebrauch der
Mietsache sicherstellen können.
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Bei der Bereitstellung von Geräten, erhebt der
Vermieter eine vom Kunden zu hinterlegende Kaution in jeweils
angemessener Höhe. Die Kaution ist bei mangelfreier Rückgabe der Geräte zurückzuerstatten. Im Falle mangelhafter oder nicht erfolgender Rückgabe der Geräte behält der Vermieter diese in
Anrechnung auf dadurch entstehende Ansprüche ganz oder teilweise ein. Eventuelle Nachberechnungen sind möglich.
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Der Vermieter haftet nicht für Ausfälle oder
Folgeschäden, die durch das Nichtstattfinden oder das nicht richtig
funktionieren von Veranstaltungen oder Geräten verschuldet wurden.
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Bei fernmündlich aufgegebenen Daten oder
Änderungen übernimmt unser Unternehmen keine Haftung für die Richtigkeit der übertragenen Daten. Unser Unternehmen ist berechtigt, die Daten unserer Kunden in einer Datenbank zu sammeln, zu
speichern und Sie im Rahmen unseres Unternehmens beliebig zu nutzen.
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Existieren mehrere
Verträge/Aufträge/Bestellungen, dann hat dieser Vertag hier den höchsten Rang gegenüber allen anderen Verträgen. Evtl. anders lautende Einkaufsbedingungen des Auftraggebers finden somit auf
diesen Vertrag keine Anwendung.
Aufbauanleitung
Hüpfburg:
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Aufstellfläche auf spitze
Gegenstände prüfen und diese gegebenenfalls entfernen
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Unterlegplanen
ausbreiten
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Hüpfburg drauflegen und
auseinanderrollen.
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Die Lufteinfüllschläuche mit den
Gebläsen verbinden,
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Die Hüpfburg mit Seilen gegen
Umfallen, bzw. Verrutschen sichern.
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Die Gebläse an eine 220V/16A
Steckdose anschließen darauf achten das alle Reißverschlüsse geschlossen sind und während des gesamten Hüpfburg - Betriebs das Gebläse laufen lassen.
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Möglichst einen Teppich oder
eine Matte vor die Hüpfburg legen, damit die Kinder sich die Schuhe ausziehen können.
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Bei Regen, Luft aus der Hüpfburg
ablassen und mit Plane abdecken, dazu kann man auch die Unterlegplane nutzen indem man die Hüpfburg einmal hälftig übereinanderschlägt.
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Falls der Regen zu spät bemerkt
wird: Hüpfburg weiterlaufen lassen, damit das Wasser nicht in den Innenbereich fließt - anschließend Hüpfburg trocken wischen.
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Bei Wind darf die Hüpfburg aus
Sicherheitsgründen nicht betrieben werden.
Abbauanleitung
Hüpfburg:
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Überprüfen ob noch Partyreste
auf der Hüpfburg sind.
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Luft aus der Hüpfburg lassen,
dazu die Hüpfburg von Gebläsen trennen, weiterhin alle verdeckten Reißverschlüsse öffnen.
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Jetzt die Hüpfburg 2 mal
überschlagen (1/3 bzw. Transportsacklänge) und zwar so, dass die Lufteinfüllschläuche frei liegen. In Richtung Lufteinfüllschläuche die Hüpfburg eng zusammenrollen,
am Besten ein Mann drückt dabei mit den Füßen die Luft direkt vor dem Rollendem weg. Je mehr Luft noch in der Hüpfburg ist umso dicker wird die Rolle, es lohnt sich
also gleich beim 1. Mal die Luft richtig rauszudrücken um sich einen 2. Anlauf zu sparen.
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Anschließend mit einem Gurtband
die Hüpfburg zusammenbinden.
Betriebsanleitung
für die Hüpfburg:
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Die ständige Aufsicht durch eine
geeignete Person muß gewährleistet sein.
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Schuhe ausziehen lassen, kein
Essen, Getränke, Eis und spitze Gegenstände
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Hüpfburg gegen Umfallen und
Wegrutschen sichern (Erdnägel oder Seile)
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Zum Schutz der Unterseite
(Abrieb, Verschmutzung) immer Plane unterlegen.
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Die Hüpfburg nur auf ebenen
Untergrund aufstellen.
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Der Betrieb ist bei starkem
Regen und Wind (WS4) nicht möglich, unbedingt Luft ablassen.
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Die Anzahl der Kinder je nach
Größe und Alter begrenzen.
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Überbelastung durch Erwachsene
unbedingt vermeiden (Die Nähte der Hüpfburg platzen bei Überlastung)
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